Ehrenordnung rnrnEinstimmig beschlossen durch den erweiterten Vorstand, mit Pedro Ferreira,u00a0Tobias Huber,u00a0Axel Leonhardt,u00a0Heidrun Leonhardt,u00a0Silvia Poelle,u00a0Daniela Schu00fctz und Frank Weisske am 10.06.2017.rnrnPru00e4ambelrnEs gehu00f6rt zur Kultur des Sportclub Riedberg e.V. durch u00f6ffentliche Ehrungen die vielfachen, insbesondere ehrenamtlichen, Leistungen auf Vereinsebene wertzuschu00e4tzen und in besonderer Form anzuerkennen. Damit bezwecken wir auch eine hohe Motivation und Identifikation und erhu00f6hte Bindung an den Verein. Es sind einmal ju00e4hrliche Ehrungen mittels Ehrenurkunden im Rahmen des Sportbetriebs durch die Sparten oder bei spartenfreien Angeboten durch den Vorstand vorgesehen. Auf Ebene des Gesamtvereins durch den Vorstand ku00f6nnen Ehrennadeln an Mitglieder und Fu00f6rderer des Vereins vergeben werden. Auf Ebene der Mitgliederversammlung ku00f6nnen dazu Persu00f6nlichkeiten, die sich als Mitglied oder Amtstru00e4ger fu00fcr den Verein aufgrund langju00e4hriger Verdienste oder auu00dfergewu00f6hnlicher Leistungen ausgezeichnet haben, geehrt werden.rnrnu00a7 1 AuszeichnungenrnEs ku00f6nnen folgende Auszeichnungen verliehen werden:rn- Ehrenurkunde (u00a7 2)rn- Ehrennadel (u00a7 3)rn- Ehrenmitgliedschaft (u00a7 4)rnrnu00a7 2 EhrenurkundernEinmal ju00e4hrlich verleihen wir die Ehrenurkunde an Persu00f6nlichkeiten, die sich durch ihre ehrenamtliche Tu00e4tigkeiten Verdienste im laufenden Sportbetrieb erworben haben. Die Ehrung setzt keine Mitgliedschaft voraus, kann also auch beispielhaft an Eltern von jugendlichen Sportlern oder Dritte erfolgen, die den Verein oder eine Mannschaft unterstu00fctzen.rnDie Ehrenurkunde soll im zeitnahen Zusammenhang zu den Verdiensten stehen.rnDie Beschlussfassung erfolgt durch das Spartengremium oder bei spartenfreien Angeboten durch den vertretungsberechtigten Vorstand. Es bedarf keines Vorschlags durch Dritte.rnrnu00a7 3 EhrennadelrnDie Ehrennadel kann an Persu00f6nlichkeiten, die sich innerhalb oder auu00dferhalb des SC Riedberg besondere Verdienste um die Fu00f6rderung und Entwicklung des Vereins erworben haben, verliehen werden.rnDie Verleihung der Ehrennadel soll mit einhergehender u00f6ffentlicher Anerkennung verbunden werden, die eine Bindung des Mitgliedes oder Fu00f6rderers an den Verein unterstu00fctzt.rnDie Auszeichnung soll grundsu00e4tzlich in der Reihenfolge Bronze, Silber und Gold verliehen werden. Zwischen den Auszeichnungen soll ein angemessener zeitlicher Abstand von mind. drei Jahren bestehen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den vertretungs- und erweiterten Vorstand im Rahmen der regulu00e4ren Sitzungen oder durch Umlaufbeschluss gem. Satzung. Es bedarf keines Vorschlags durch Dritte.rnDie Vergabe erfolgt mu00f6glichst im Rahmen der Mitglieder- oder Jugendversammlung.rnrnu00a7 4 EhrenmitgliedschaftrnDas Verfahren zur Ehrenmitgliedschaft regelt ausschlieu00dflich die Satzung.rnWeitere satzungsgemu00e4u00dfe Ehrenu00e4mter ku00f6nnen im Laufe der kommenden Jahre definiert werden, wenn sich der Verein langju00e4hrig am Riedberg entwickelt und bewu00e4hrt hat. Die Umsetzung sollte durch eine weitergehende Konkretisierung der Satzung umgesetzt werden.rnDie Verleihung der Ehrenmitgliedschaft findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.rnrnu00a7 5 VerfahrenrnDie Verleihung einer der in u00a7 1 genannten Auszeichnungen kann auch von den Mitgliedern vorgeschlagen werden. Dem Anliegen ist dann eine aussagekru00e4ftige Darstellung der Leistungen beizufu00fcgen, fu00fcr die eine Ehrung erfolgen soll.rnDie Antru00e4ge sind rechtzeitig vor dem Termin fu00fcr die Ehrungen an das zustu00e4ndige Vereinsgremium, das sind fallweise Sparte oder Vorstand, zu richten. Nicht rechtzeitig vorliegende Anliegen werden auf die nu00e4chstfolgenden Ehrungstage vertagt. Die Beschlu00fcsse des Spartengremiums und Vorstands sind zu akzeptieren. Satzungsgemu00e4u00dfe Regelungen sind zwingend zu beachten.rnu00dcber su00e4mtliche Ehrungen ist eine Urkunde auszustellen und zusammen mit der Auszeichnung zu u00fcberreichen.rnDie u00dcberreichung erfolgt durch den jeweiligen Spartenleiter oder den 1. Vorsitzenden oder vertretungsweise durch einen entsprechenden Amtstru00e4ger.rnrnu00a7 6 Aberkennung von EhrungenrnEine Aberkennung der Ehrung ist mu00f6glich, wenn die geehrte Personrn- sich grob vereinsschu00e4digend verhu00e4lt oderrn- sich vorsu00e4tzlich oder wiederholt seinem Amt entsprechend unangemessen verhu00e4lt, – aus dem Verein ausgeschlossen wurde oderrn- gegen das Leitbild verstu00f6u00dft.rnFu00fcr die Aberkennung der Ehrung ist der Vorstand zustu00e4ndig, soweit diese Zustu00e4ndigkeit satzungsgemu00e4u00df nicht der Mitgliederversammlung obliegt.rnDetails der Pru00fcfung von Sachverhalten und Entscheidungskriterien der Beschlu00fcsse sind zu dokumentieren, sie sind nur dann u00f6ffentlich, wenn dabei die Wahrung von Vertraulichkeit, Schutz von Persu00f6nlichkeitsrechten und Datenschutz gewu00e4hrleistet ist.rnDie Aberkennung der Ehrung ist dem/der Betroffenen unter Angabe der Gru00fcnde schriftlich mitzuteilen.rnrnu00a7 7 InkrafttretenrnDiese Ehrenordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Vorstand am 10.06.2017 in Kraft. Der Vorstand geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses keine wirksam beschlossenen Ehrenordnungen und Reglungen auu00dferhalb der Satzung bestehen.rnSollte es fru00fchere wirksame Beschlu00fcsse geben, werden diese durch die aktuelle Ordnung in allen Punkten vollstu00e4ndig ersetzt.rnrnu00a7 8 u00c4nderungenrnu00c4nderungen dieser Ehrenordnung werden auf Antrag des Vorstandes mittels Beschluss getroffen.rnrnDer Vorstand des SC Riedberg e.V.rnJuni 2017
